Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Übergabe der Mietgegenstände
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem technischem und unbeschädigtem Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hat dies zu überprüfen und bestätigt entsprechend mit seiner Unterschrift. Der Mieter muss sich mit einem gültigen Personaldokument (mit Lichtbild) ausweisen. Er erklärt sich mit der Erfassung notwendiger persönlicher Daten einverstanden.

2. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung der Mietdauer muss beim Vermieter vor Beendigung der vereinbarten Mietdauer angefragt werden. Bei eigenmächtiger Überziehung des Rückgabetermins hat der Mieter eine Gebühr von 20€ je Stunde zu zahlen. 24 Stunden ab eigenmächtiger Überziehung wird polizeiliche Anzeige erstattet. Eine vorzeitige Rückgabe begründet keine anteilige Erstattung des Mietpreises.

3. Nutzung, Versicherung und Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und gegen Diebstahl mit einem durch ZWEIRADPERLE zur Verfügung gestellten Schloss zu sichern (an einem festem Gegenstand). Bei Anmietung der Fahrräder über Nacht dürfen diese nicht im Freien abgestellt werden. Bei Diebstahl muss dieser zur Anzeige gebracht und dem Vermieter umgehend vorgelegt werden. Der Mieter haftet in jedem Fall in Höhe des aktuellen Neupreises (UVP des Herstellers). Eine Diebstahlversicherung kann bei Mietbeginn für 3€ pro Fahrrad/Tag abgeschlossen werden, womit bei Fahrrädern der Kategorie A & B die Selbstbeteiligung entfällt. Bei Kategorie C und D werden bei Diebstahl oder Verlust und Abschluss der Versicherung zusätzlich 10% vom Neupreis (UVP des Herstellers) pro Mietgegenstand fällig. Die Diebstahlversicherung greift nicht bei über Nacht im Freien abgestellten Fahrrädern.
Veränderungen bzw. Montage oder Demontage von Anbauteilen an den Mietgegenständen ist ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter unzulässig. Für dadurch entstandene Schäden haftet der Mieter.

4. Haftungsbeschränkung
Die Benutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Er bestätigt, dass er den Umgang des Fahrrades beherrscht und sich an die gültigen Verkehrsvorschriften hält.

5. Kundenhaftung bei Schäden
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für verursachte Schäden am Fahrrad, die nicht dem normalen Verschleiss unterliegen, haftet der Mieter in Höhe der Reparaturkosten, bei Totalschaden in Höhe des aktuellen Neupreises (UVP des Herstellers). Der Verlust eines Schlüssel wird wie folgt berechnet: Spiralschloss 18€, Falt-/Kettenschloss 23€, E-Bike-Schlüssel 35€ je Schlüssel. Der Verlust einer kostenfrei zur Verfügung gestellten Handyhalterung wird mit 15€ berechnet.
Ansprüche sind vom Vermieter sofort bei Rückgabe des Fahrrades geltend zu machen. Reparaturen an den Mietgegenständen nimmt ausschließlich der Vermieter (ZWEIRADPERLE) vor, nur nach vorheriger Rücksprache ist ein Fremdunternehmen zu beauftragen. Bei platten Reifen muss das Fahrrad zur Mietstation zurückgebracht werden, wobei Transportkosten vom Vermieter nicht erstattet werden.

6. Unfälle
Ist der Mieter in einem Verkehrsunfall verwickelt, so ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten und die Unfallnummer an den Vermieter (ZWEIRADPERLE) weiterzuleiten. Diese, sowie weitere Angaben zum Unfallhergang müssen dem Vermieter umgehend mitgeteilt werden.

7. Sonstige Bestimmungen
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und ZWEIRADPERLE gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

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